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Hinweise zum Juniorstudium im Sommersemester 2010
FAQ
Hinweise für Soldaten/ZDL
Hinweise für Schüler
Ordnung für Juniorstudierende
FAQ
An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte
Fragen zum Juniorstudium.
1) Das Angebot ist so groß - welche Vorlesungen sind für
mich sinnvoll?
Die Anmeldung erfolgt durch ein WWW-Formular über diese
WWW-Seite, hinzukommt, dass einige Unterlagen eingereicht werden
müssen. Dies sind eine Kopie des Personalausweises und eine
Schulbescheinigung. Wenn Sie an einer Klausur einer wirtschaftswissenschaftlichen
Vorlesung teilnehmen möchten, so benötigen wir zusätzlich
eine Kopie Ihres letzten Schulzeugnisses.
Anmeldung zum Sommersemester 2010 ist ab Anfang März möglich.
2) Wann läuft die Anmeldefrist ab?
Die Anmeldung zum Sommersemester 2010 ist ab Anfang März möglich.
Die Anmeldefrist endet am 17.04.2010. Danach sind nur noch in Ausnahmefällen
Anmeldungen möglich.
3) Erhalte ich eine Benachrichtigung darüber, ob ich zum
Juniorstudium zugelassen bin?
Wenn Sie sich zum Juniorstudium angemeldet und die erforderlichen
Unterlagen vollständig eingereicht haben, erhalten Sie eine
Bescheinigung, die zur Teilnahme am JuniorSTUDIUM berechtigt. Sollten
jedoch Unterlagen fehlen oder sollten Sie nicht zum Personenkreis
gehören, der am Juniorstudium teilnehmen kann, so erhalten
Sie per E-Mail Bescheid. Haben Sie sich zu einer der (drei) Veranstaltungen
aus dem Bereich Wirtschaftwissenschaften, die im Sommersemester
2010 im Rahmen des Juniorstudiums angeboten werden, angemeldet,
so sind Sie ebenfalls nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen
zu den Veranstaltungen zugelassen. Sie erhalten per Email Bescheid,
ob Sie die zugehörige Klausur am Ende des Semesters mitschreiben
dürfen.
4) Das Angebot ist so groß - welche Vorlesungen sind für
mich sinnvoll?
Wenn Sie sich schon für ein späteres Studienfach entschieden
haben, sollten Sie Vorlesungen aus dem betreffenden Studiengang
hören. Generell gilt, dass die Mathematikveranstaltungen auch
für andere Studiengänge von Interesse sind. So ist es
beispielsweise durchaus sinnvoll "Lineare Algebra A" oder
"Analysis A" zu hören, auch wenn Sie später
Elektrotechnik studieren möchten, da die Mathematikanforderungen
sich in vielen Bereichen überschneiden.
5) Sind die Vorlesungen nicht zu schwierig für mich?
Es ist zu beachten, dass ein Besuch der Veranstaltungen ein großes
Maß an Eigeninitiative voraussetzt und u. U. eine Mehrbelastung
für diesen Teilnehmerkreis darstellen kann, da die Inhalte
der Universitätsveranstaltungen zwar auf dem Schulstoff aufbauen,
aber fehlender Stoff nicht innerhalb der Vorlesungen nachgeholt
werden kann. Für mathematisch orientierte Vorlesungen werden
neben einer mathematischen Begeisterungsfähigkeit hauptsächlich
Kenntnisse der Differential- und Integralrechnung benötigt.
Wissen aus der linearen Algebra ist eine sinnvolle Ergänzung.
(Siehe auch die Seite "Hintergrund").
6) Kann im Rahmen jeder Veranstaltung ein Leistungsnachweis (Schein)
erworben werden?
Leider nein. Zum einen wird zu manchen Veranstaltungen keine Prüfung
oder Klausur angeboten, wie es zum Beispiel bei der Ringvorlesung
Life Science der Fall ist. Zum anderen ist es aufgrund gültiger
Prüfungsordnungen einiger weniger Studiengänge für
Juniorstudierende leider nicht möglich an Prüfungen oder
Klausuren teilzunehmen. Sofern uniKIK hiervon Kenntnis besitzt,
wird hierauf in der Beschreibung der Vorlesung hingewiesen. Im Zweifelsfall
wenden Sie sich bitte an den Dozenten der Veranstaltung
7) Werden die Leistungsnachweise auch an anderen Universitäten
anerkannt?
Dies muss bei der jeweiligen Universität nachgefragt werden.
Ausgeschlossen ist es nicht
8) Ich habe erfolgreich an einer Prüfung teilgenommen.
Erhalte ich hierüber einen Nachweis?
Die Vergabe der Leistungsnachweise wird von den Fakultäten
geregelt. Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Dozenten oder
Studiendekan. Weiterhin würden wir uns freuen, wenn Sie uns
zusätzlich davon in Kenntnis setzen würden.
9) Wo kann ich genaueres über die Veranstaltung XYZ erfahren?
Zum Teil liegen uns noch nicht alle Details zu bestimmten Vorlesungen
vor. Die WWW-Seiten der Fakultäten bieten u. U. weitere Informationen
und sind auf unseren Übersichtsseiten verlinkt. Im Zweifelsfall
wenden Sie sich an die Dozenten der betreffenden Veranstaltung (E-Mail-Adresse
auf der jeweiligen Fakultätsseite).
10) Werden noch weitere Vorlesungen angeboten?
Es kann sich kurzfristig noch die eine oder andere Ergänzung
ergeben.
11) Werden auch Vorlesungen aus dem Bereich XYZ angeboten?
Generell können alle Fakultäten Vorlesungen aus nicht-zulassungsbeschränkten
Studiengängen zum Juniorstudium anmelden. Die Entscheidung
darüber liegt jedoch bei den Fakultäten selbst. Der Schwerpunkt
lag zunächst auf den mathematisch-, natur- und ingenieurswissenschaftlichen
Fachgebieten. Zusätzlich werden nun auch Vorlesungen der Fakultät
für Architektur und Landschaft, der Juristischen Fakultät
und der Philosophischen Fakultät angeboten.
12) Bekomme ich einen Platz im Studentenwohnheim/Studentenausweis/ein
Semesterticket etc.?
Unser Angebot ist kein eigenständiges Studium oder Überbrückungsstudium,
sondern ein Zusatz- und Informationsangebot für Zivil- und
Wehrdienstleistende, Auszubildende mit Abitur und Oberstufenschülerinnen
und -schüler, daher: leider nein.
13) Erhalte ich als Juniorstudent Zugang zum WLAN der Leibniz
Universität Hannover?
Einen Account beim Studierenden-Server und damit der Zugang zum
WLAN der Universität können Juniorstudierende leider nicht
erhalten, da sie nicht regulär eingeschrieben sind.
14) Wie funktioniert die Kostenerstattung für ZDL/GWDL?
Siehe "Hinweise für ZDL" weiter unten auf dieser
Seite.
15) Ich kenne mich in Hannover nicht aus, wie komme ich zu den
Veranstaltungen?
Die Universität hat eine Seite mit Anfahrtsskizzen
und Hörsaalregister zusammengestellt.
16) Für einige Vorlesungen ist es notwendig einen Zugang
zum (Lern-, Informations- und Projekt-Management-) System Stud.IP
zu haben. Wie erhalte ich diesen?
Da Sie als Juniorstudierende nicht regulär eingeschrieben sind,
können Sie sich zu dem System leider nicht selber anmelden.
Wenden Sie sich bitte an Angelika
von Rekowski. Sie wird einen Account für Sie einrichten,
welcher das gesamte Semester gültig ist.
Weitere Informationen zu Stud.IP und Online-Services der Universität
erhalten Sie bei der Einführungs- und Informationsveranstaltung
Der Termin wird noch bekannt gegeben.
17) Ich habe eine aktuelle Frage zu Teilnahmebestätigungen
o.ä., an wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen zu organisatorischen Dingen wenden Sie sich bitte an
Ina Fedrich. Bei technischen
Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Christoph
Fuest. Bei Fragen zum StudIP-Account wenden Sie sich bitte an
Angelika von Rekowski.

Hinweise für ZDL
Das Juniorstudium ist als berufsfördernde Maßnahme vom
Bundesamt für Zivildienst anerkannt. Entstehende Kosten (z.B.
für Bücher) können für Zivildienstleistende
im Rahmen der üblichen Regelungen übernommen werden. Um
die Förderung zu sichern, ist eine rechtzeitige Anmeldung des
Vorlesungsbesuchs erforderlich. Hier einige Hinweise:
1. Vor Beginn der Veranstaltung(en) ist ein Antrag auf Berufsförderung zu stellen
(Vordrucke und weitere Hinweise gibt zum Herunterladen auf der Seite
des Bundesamts für den Zivildienst: www.zivildienst.org bzw.
www.zivildienst.org/a/a4.htm).
2. Es müssen für eine Förderung mindestens 80% der
Vorlesungsstunden bescheinigt werden können (wird von Seiten
der Universität registriert).
3. Bewahren Sie Quittungen für evtl. beschaffte Lernmittel
auf, um diese einreichen zu können.
4. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für die
Berufsförderung zuständigen
Mitarbeiter des Bundesamts für Zivildienst
Hinweise des BAZ zur Berufsförderung
Offizielle Richtlinien
zur Berufsförderung (für ZDL) als PDF-Datei (119 KB).
Hinweise für GWDL
Übersichtsbroschüre
des BFD (für Soldaten u.ä.) als PDF-Datei (79 KB).

Hinweis für Schülerinnen und
Schüler und Lehrerinnen und Lehrer:
Es ist zu beachten, dass ein Besuch der Veranstaltungen ein großes
Maß an Eigeninitiative voraussetzt und u. U. eine Mehrbelastung
für diesen Teilnehmerkreis darstellen kann, da die Inhalte
der Universitätsveranstaltungen zwar auf dem Schulstoff aufbauen,
aber fehlender Stoff nicht innerhalb der Vorlesungen nachgeholt
werden kann. Für mathematisch orientierte Vorlesungen werden
neben einer mathematischen Begeisterungsfähigkeit hauptsächlich
Kenntnisse der Differential- und Integralrechnung benötigt.
Wissen aus der linearen Algebra ist eine sinnvolle Ergänzung.
(Siehe auch die Seite "Hintergrund").
Das JuniorSTUDIUM ermöglicht Schülerinnen und Schülern
schon vor Aufnahme eines regulären Studiums authentische Einblicke
in Studieninhalte zu gewinnen, indem Vorlesungen für diese
Gruppe freigegeben werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich
der Studienplan der Universität an die Schulzeiten anpasst.
Manchmal liegen die Vorlesungen und Seminare für Schülerinnen
und Schüler günstig am Nachmittag, aber oft finden die
Veranstaltungen auch vormittags statt. In diesem Fall muss in Absprache
mit der Schule entschieden werden, ob eine Teilnahme trotzdem möglich
ist.

Ordnung für Juniorstudierende
Der Senat der Leibniz Universität Hannover hat auf seiner Sitzung
am 16.04.2003 gemäß § 41 Abs. 1 NHG die nachstehende
Ordnung für Juniorstudierende an der Universität Hannover
beschlossen. Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen
Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hannover
in Kraft.
Ordnung für Juniorstudierendean der Universität Hannover
§ 1 Teilnehmende
(1) Studieninteressierte Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe II, Zivil-, Sozial- und Grundwehrdienstleistende (Wehrpflichtige)
oder Auszubildende mit Abitur können als Juniorstudierende
an ausgewählten Lehrveranstaltungen in nicht zulassungsbeschränkten
Studiengängen teilnehmen. Die Erteilung der Erlaubnis zur Teilnahme
an Lehrveranstaltungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen
der Universität Hannover.
(2) Eine Bescheinigung über die Erlaubnis zur Teilnahme ist
bei unikik unter Vorlage von Nachweisen entsprechend Abs. 1 einzuholen.
Die Bescheinigung wird jeweils für ein Semester ausgestellt.
(3) Personen, die an anderen Hochschulen eingeschrieben sind, können
sich nicht als Juniorstudierende eintragen lassen.
(4) Gebühren und Entgelte werden nicht erhoben.
§ 2 Studienmöglichkeiten
(1) Personen, die eine Bescheinigung nach § 1 Abs. 1 erhalten
haben, können an Studienangeboten von Fachbereichen teilnehmen,
die ihre Zustimmung erteilt haben.
(2) Geeignete Lehrveranstaltungen werden im Einvernehmen mit der
zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan
bestimmt.
(3) Die Erbringung von Prüfungsleistungen kann nach Maßgabe
der gültigen Prüfungsordnungen von der zuständigen
Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan genehmigt
werden.
(4) Näheres regelt der zuständige Fachbereich.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen
Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hannover
in Kraft.

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